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ALARA-Prinzip

 

Ein zentraler Grundsatz im Strahlenschutz ist das ALARA-Prinzip („As Low As Reasonably Achievable“). Es besagt, dass die Strahlenexposition so gering wie vernünftigerweise erreichbar gehalten werden soll, selbst wenn die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden.

Dies bedeutet, dass alle verfügbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Strahlenbelastung weiter zu minimieren, solange dies praktikabel und wirtschaftlich vertretbar ist.