Aufenthaltsverbot
Ein Aufenthaltsverbot ist eine wichtige Schutzmaßnahme im Strahlenschutz. Es bedeutet, dass sich bestimmte Personen nicht in einem Raum oder Bereich aufhalten dürfen, in dem gerade mit Röntgenstrahlung oder anderen Strahlenquellen gearbeitet wird. So wird verhindert, dass Menschen unnötiger Strahlung ausgesetzt werden.
Solche Verbote gelten zum Beispiel während einer Röntgenuntersuchung, bei der Strahlentherapie oder in Räumen, in denen radioaktive Stoffe gelagert oder verwendet werden. Sie betreffen vor allem Personen, die nicht direkt an der Anwendung beteiligt sind, wie Besucher oder nicht geschütztes Personal. Aufenthaltsverbote werden durch Hinweisschilder oder Absperrungen kenntlich gemacht und sind ein wichtiger Bestandteil eines sicheren Strahlenschutzkonzepts.