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Fachkunde für Strahlenschutz

 

Die Fachkunde im Strahlenschutz ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis, der für bestimmte Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erforderlich ist. Sie richtet sich an beruflich strahlenexponierte Personen, wie z. B. Ärzte, Medizinphysiker oder Ingenieure.

Bereichsspezifische Fachkunden

Die Fachkunde ist bereichsspezifisch, das bedeutet, dass es unterschiedliche Fachkunden für verschiedene Anwendungsgebiete gibt, darunter:

  • Röntgendiagnostik
  • Strahlentherapie
  • Nuklearmedizin
  • Technische Anwendungen (z. B. zerstörungsfreie Werkstoffprüfung oder Strahlenmesstechnik)

Erwerb der Fachkunde

Der Erwerb der Fachkunde erfolgt durch:

  • Den Besuch anerkannter Strahlenschutzkurse, die das notwendige theoretische Wissen vermitteln.
  • Den Nachweis praktischer Erfahrung (Sachkunde), die je nach Fachkundegebiet erforderlich ist.

Die Anerkennung der Fachkunde erfolgt durch zuständige Stellen, wie z. B. die Landesärztekammern oder Behörden.

Aktualisierung der Fachkunde

Um die Fachkunde aufrechtzuerhalten, sind regelmäßige Aktualisierungskurse erforderlich. Diese stellen sicher, dass Fachkundeträger über die neuesten Entwicklungen im Strahlenschutz informiert sind und ihre Kenntnisse stets auf dem aktuellen Stand halten.

Unsere Kursangebote finden Sie strahlenschutzkurse-online.de/kurstermine-strahlenschutz