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Grenzwert
Ein Grenzwert im Strahlenschutz gibt die maximal zulässige effektive Dosis ionisierender Strahlung an, die eine Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufnehmen darf.
Für die allgemeine Bevölkerung beträgt der Grenzwert in Deutschland 1 mSv pro Jahr, während für beruflich strahlenexponierte Personen ein höherer Grenzwert von 20 mSv pro Jahr gilt. Zusätzlich gibt es spezifische Organdosis-Grenzwerte, beispielsweise für die Augenlinse (20 mSv pro Jahr für beruflich Exponierte) oder die Haut (500 mSv pro Jahr als maximale lokale Dosis).
Diese Werte sind in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegt, die auf dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) basiert und die EU-Richtlinie Euratom 2013/59 in deutsches Recht umsetzt.