Rechtfertigende Indikation
Die rechtfertigende Indikation ist ein zentrales Prinzip im Strahlenschutz. Sie stellt sicher, dass jede Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen – z. B. durch Röntgenuntersuchungen oder Strahlentherapie – nur dann erfolgt, wenn der erwartete medizinische Nutzen größer ist als das Strahlenrisiko.
Die Entscheidung darüber trifft ein Arzt oder eine Ärztin mit der erforderlichen Fachkunde. Dabei werden unter anderem die klinische Fragestellung, Dringlichkeit, mögliche Alternativen sowie die zu erwartende Strahlenbelastung berücksichtigt. Besonders bei wiederholten Untersuchungen muss die Notwendigkeit stets neu geprüft werden.
Die rechtfertigende Indikation muss dokumentiert werden und ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung. Ihre konsequente Anwendung schützt Patienten vor unnötiger Strahlenbelastung und unterstützt eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung von Röntgenstrahlung.