Strahlenschutzbeauftragte
Die/Der Strahlenschutzbeauftragte: Die/Der Strahlenschutzbeauftragte ist eine Schlüsselperson im Bereich des Strahlenschutzes, deren Aufgabe es ist, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und den sicheren Umgang mit ionisierender Strahlung zu gewährleisten. Sie/Er fungiert als Schnittstelle zwischen der Leitung einer Einrichtung, den Mitarbeitenden und den zuständigen Behörden. Eine wesentliche Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, die durch anerkannte Kurse und Prüfungen erworben wird und regelmäßig aktualisiert werden muss.
Zentrale Aufgaben: Zu den zentralen Aufgaben der/des Strahlenschutzbeauftragten gehört die Überwachung und Kontrolle aller Tätigkeiten, bei denen ionisierende Strahlung eingesetzt wird. Dies umfasst die Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen, die Überprüfung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten sowie die regelmäßige Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden. Sie/Er ist verantwortlich für die Dokumentation strahlenschutzrelevanter Prozesse und die Erstellung von Berichten.
Kompetenzen und Verantwortung: Die/Der Strahlenschutzbeauftragte muss über fundierte Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen und sich regelmäßig weiterbilden, um den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen. Sie/Er trägt somit maßgeblich dazu bei, die Strahlenexposition für Patienten, Mitarbeitende und die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und potenzielle Risiken zu minimieren. Die Verantwortung des Strahlenschutzbeauftragten erfordert nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen, um die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften sicherzustellen.