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Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

 

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt den Schutz von Menschen und Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung in Deutschland. Sie dient als konkrete Ausführungsverordnung zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und legt detaillierte Vorschriften für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Röntgenstrahlung, berufliche Strahlenexposition, medizinische Anwendungen sowie den Schutz der Bevölkerung und Umwelt fest.

Die StrlSchV setzt die Vorgaben der Europäischen Richtlinie Euratom 2013/59 in nationales Recht um, welche die einheitlichen Strahlenschutzstandards in der EU definiert. Die Verordnung wird regelmäßig angepasst, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischen Entwicklungen im Strahlenschutz Rechnung zu tragen.